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Datenschutz nach BDSG
Für wen gilt das Bundesdatenschutzgesetz?
- Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gem. §1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen Stellen (=die Privatwirtschaft).
- Hierunter fallen...
- juristische Personen (AGs, GmbHs, Vereine etc.),
- Personengesellschaften (GBRs etc.), aber auch
- nicht rechtsfähige Vereinigungen (Gewerkschaften, politische Parteien etc.)
- natürliche Personen (Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte etc.),
soweit sie personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (d.h. automatisiert) verarbeiten, nutzen oder erheben.
- Das BDSG findet keine Anwendung bei ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken.
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Wer muss einen Datenschutzbeauftragen (DSB) bestellen?
- Das BDSG verlangt, dass Betriebe, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und mindestens 10 Personen mit der Datenverarbeitung beschäftigen, binnen eines Monats nach Beginn der Datenerhebung, -nutzung- oder -verarbeitung einen DSB zu stellen haben. (§4f BDSG)
- Zum DSB darf nur eine Person bestellt werden, die gem. §4f Abs. 2 BDSG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
- Ein Interessenskonflikt zu den Aufgaben eines DSBs, der die Zuverlässiggkeit in Frage stellt, ist regelmäßig bei folgende Personenkreise anzunehmen: Geschäftsleitung, Personal- und IT-Leiter und Administratoren.
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Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, also Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder die sich auf eine Person zurückführen lassen. Darunter fällt z.B. der Name, die Anschrift, die Telefonnummer, die Firmenzugehörigkeit oder aber auch die E-Mail-Adresse.
Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Daten ist gem. §4 BDSG grundsätzlich verboten, es sei denn ein Gesetz sieht es vor oder der Betroffene hat sein ausdrückliches Einverständnis erklärt.
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Welche Aufgaben hat ein DSB ? (gem. §4g BDSG)
Ansprechpartner für den Datenschutz für alle Seiten (Geschäftsleitung, Betriebsrat, Mitarbeiter, Kunden, Dritte) zu sein.
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Müssen Sie einen fachkundigen DSB bestellen?
Alle privatwirtschaftlichen Unternehmen, bei denen mehr als 9 Personen auf personenbezogene Daten (z.B. Namen, Adressen, Firmenzugehörigkeit von natürlichen Personen) zugreifen, sind verpflichtet einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
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Risiken
Für ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft gilt, analog zum vorherigen Punkt, dass er für einen Gesetzesverstoß im Bereich Datenschutz mit seinem Privatvermögen (gem. §93 AktG) unbegrenzt haftet. Hier gilt nur ein anderer Paragraph bzw. ein anderes Gesetz.
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Welche Vorteile bietet die Bestellung eines Externen Datenschutzbeauftragten gegenüber der Bestellung eines eigenen Internen Datenschutzbeauftragten?
Erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit gem. §4f Abs. 2 BDSG sind gewährleistet auch durch ständige Schulung und Weiterbildung, daher Spezialisierung auf diesem Gebiet.Schnelle und effektive Prüfung, da Spezialisierung auf dem Gebiet des Bundesdatenschutzes.
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Bestellung als Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne in einem kostenfreien Erstgespräch.
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