Ratgeber · Dokumente

E-Rechnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Empfangspflicht seit 2025, Ausstellungspflicht ab 2027 und 2028, Formate und Archivierung.

HANZ IT · Stand 30.09.2026

Was eine E-Rechnung ist

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. Dazu zählen die XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL). Ein PDF, das nur ein Bild der Rechnung enthält, ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Die Fristen im Überblick

Ab wannWas gilt
1.1.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Dafür genügt ein E-Mail-Postfach.
bis 31.12.2026Rechnungen dürfen noch auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, in anderen elektronischen Formaten ausgestellt werden.
bis 31.12.2027Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro dürfen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen. Bestehende EDI-Verfahren bleiben bis dahin zulässig.
1.1.2028Die E-Rechnung ist für inländische Umsätze zwischen Unternehmen Pflicht.

Ausnahmen

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto
  • Rechnungen an Privatkunden
  • Rechnungen von Kleinunternehmern
  • bestimmte steuerfreie Leistungen

E-Rechnungen richtig archivieren

Der strukturierte Teil der E-Rechnung, also die XML-Daten, muss im Originalformat unverändert aufbewahrt werden, als Buchungsbeleg 8 Jahre lang. Nach der Änderung der GoBD vom 14.07.2025 genügt es grundsätzlich, den maschinenlesbaren Teil aufzubewahren. Den Bildteil eines hybriden Formats wie ZUGFeRD müssen Sie zusätzlich aufbewahren, wenn er weitere oder abweichende Angaben enthält. Wandeln Sie Rechnungen in ein eigenes Format um, bewahren Sie Original und umgewandelte Fassung verknüpft auf.

So hilft die DOCBOX

Ab Version 8 zeigt die DOCBOX mit den passenden Zusatzmodulen XRechnung und ZUGFeRD lesbar an, ruft E-Mails automatisch ab, archiviert revisionssicher und übergibt an ERP- und Buchhaltungssysteme wie DATEV oder Addison. Bei HANZ IT gibt es die DOCBOX als Cloud-Lösung zur Miete.

Dieser Ratgeber ist eine vereinfachte Übersicht und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich E-Rechnungen schon empfangen können?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen für inländische Umsätze zwischen Unternehmen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist strukturiert und maschinenlesbar, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein reines PDF gilt als sonstige Rechnung.
Ab wann muss ich selbst E-Rechnungen ausstellen?
Spätestens ab dem 1. Januar 2028. Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz bereits ab dem 1. Januar 2027.

Quellen

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